Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lizenzbestimmungen) ROTAIR FlightLog
Nutzungsbedingungen für die Softwareprodukte
ROTAIR Software Esslingerstrasse 63, 8618 Oetwil am See, – nachfolgend «ROTAIR Software» genannt – stellt dem Lizenznehmer die gewünschte Software FlightLog (nachfolgend «Software» genannt) zu folgenden Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung:
1. Geltungsbereich
1.1. Die Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien über die Bereit- und Zurverfügungstellung von Software
1.2. Ganz oder teilweise anders lautende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass ROTAIR Software in Kenntnis anders lautender Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers Leistungen erbringt.
1.3. ROTAIR Software stellt dem Lizenznehmer die Software ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
2. Nutzungsrechte und Nutzungsrechtsausübung
2.1. Die Software unterliegt dem schweizerischen Urheberrecht. Sie ist bzw. gilt als elektronisch zugängliches Datenbankwerk im Sinne des Urheberrechtgesetzes. ROTAIR Software ist Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software.
2.2. Dem Lizenznehmer wird für die Dauer der Vertragslaufzeit an der Software ein Einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Benutzerzahl und Zeit eingeräumt.
2.7. Bei Beendigung des Lizenzvertrages beziehungsweise Ablauf der Lizenz erlöschen für den Lizenznehmer das Recht und die Möglichkeit des Zugriffs auf die Software und die Daten mittels Internets. Wird das Lizenzverhältnis aufgelöst, können kostenpflichtig folgende Möglichkeiten angeboten werden, um die Daten für den Lizenznehmer weiterhin (kostenpflichtig) bereitzustellen:
– Variante Export in Excel-Dokument: Erstellung eines Excel-Dokuments, welches die relevantesten Flugbuch-Daten umfasst.
– Variante elektronische Datenübertragung: ROTAIR Software unterstützt den Lizenznehmer auf Wunsch, beim Übertragen von Datenbankdaten (beispielsweise über einzurichtende Schnittstellen) soweit dies technisch möglich ist.
3. Weitergabe
3.1. Eine Übertragung des Accounts beziehungsweise der Lizenz ist nicht möglich.
4. Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung
4.1. ROTAIR Software kann eine Bestellung des Lizenznehmers innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Lizenznehmer annehmen.
4.2. Der Vertrag kommt spätestens nach Freischaltung der, bei ROTAIR, neu erworbenen Lizenz zustande.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine Laufzeit, die der erworbenen Lizenz respektive der Dauer der Lizenzverlängerung, entspricht.
4.4. Beiden Parteien bleibt das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für ROTAIR Software insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Nutzungsbeschränkungen verstösst oder die Software anderweitig rechtswidrig nutzt.
4.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch bei Übermittlung einer E-Mail als gewahrt gilt.
4.6. Lizenzierungen als Testversionen oder zu Werbezwecken, ob kostenlos oder kostenpflichtig, werden vom Lizenzgeber unverbindlich und ohne Verpflichtungen zur Verfügung gestellt. Diese Dienstleistungen können jederzeit ohne Frist eingestellt werden.
5. Vergütung
5.1 Die vereinbarte Vergütung wird jeweils im Voraus für die gewählte Nutzungsdauer verrechnet. Sie ist, wenn nicht anders vereinbart direkt über die ROTAIR Flightmanagement Webpage (https://flightmanagement.ch) zu bezahlen.
5.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist für den Lizenznehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
6. Haftung
6.1. Die in der Software angebotenen Auswertungen, Übersichten und Datensätze dienen nur der Kontrolle und der Arbeitsorganisation des Lizenznehmers. Der Einsatz der Software entbindet den Lizenznehmer nicht von seinen gesetzlichen Pflichten zur Unterweisung und deren Dokumentation
6.2. ROTAIR Software übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Datensätze und haftet insbesondere nicht für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch ROTAIR Software oder einen Erfüllungsgehilfen oder für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ROTAIR Software, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
6.3. Die Haftung von ROTAIR Software für zugesicherte Eigenschaften und für Personenschäden oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
6.4. ROTAIR Software behält sich ausdrücklich vor, die Software ganz oder teilweise ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung vorübergehend oder endgültig einzustellen.
6.5. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde, ausserhalb des Verantwortungsbereichs von ROTAIR Software liegende Webseiten (Hyperlinks), haftet ROTAIR Software nicht für den Inhalt der Webseiten.
6.6. Bei involvierten Fremdsystemen und Software wie: Mailversanddienste, Systeme zur Bereitstellung von Schnittstellendaten, Lizenznehmereigene Hardware usw. haftet ROTAIR Software nicht für die korrekte oder erwartete Funktionalität.
7. Pflichten des Lizenznehmers
7.1. Der Lizenznehmer sichert zu, dass die ROTAIR Software mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
7.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ferner, Passwörter und sonstige Zugangsdaten, die ihm ROTAIR Software zum Zwecke des Zugangs zu der Software mitgeteilt hat, streng geheim zu halten und ROTAIR Software unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort und den sonstigen Zugangsdaten haben.
8. Datenschutz
8.1. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Er weiss, dass die von dem Lizenznehmer gespeicherten Daten möglicherweise von Dritten oder dem Provider eingesehen werden können und ist deshalb selbst für die Sicherung und Sicherheit der von ihm übermittelten und ins Internet gestellten Daten verantwortlich.
8.2. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass für Test- und Entwicklungsumgebungen periodisch (wenn notwendig) Datenbankkopien oder Sicherungsfiles auf Server der ROTAIR Software gezogen werden. Diese Datenbankkopien sind nach dem aktuellen Stand der Technik abgesichert. Die Lösungen und Datenbanken sind nur mit Login und Passwort erreichbar.
9. Allgemeines
9.1. Für die Vertragsbeziehungen der Parteien gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche aus Verträgen mit ROTAIR Software ist Sitz von ROTAIR Software, d.h. zurzeit Oetwil am See. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.
Erklärung zum Datenschutz
ROTAIR Software erklärt, dass die MitarbeiterInnen, die mit den in diesem Vertrag genannten Aufgaben betraut sind, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze beachten und nach Massgabe dieser Gesetze verpflichtet wurden.
Auch andere als personenbezogene Daten, Vorgänge und Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ROTAIR Software vom Lizenznehmer erhält oder ROTAIR Software – auch zufällig – zugänglich werden oder zur Kenntnis gelangen, dürfen Dritten nicht bekannt gegeben oder zugänglich gemacht oder auf andere Weise als vom Lizenznehmer vorgeschrieben be- oder genutzt werden. Hierzu zählen alle nicht öffentlichen Informationen, gleich in welcher Form sie vorliegen und ob sie ausdrücklich als vertraulich zu bezeichnen sind oder nicht, die ROTAIR Software oder dessen Personal im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen bekannt werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
ROTAIR Software verpflichtet sich, alle seine Mitarbeitenden, die zur Vertragserfüllung eingesetzt werden, darauf hinzuweisen, dass sie im Fall eines Verstosses gegen die vorgenannten Pflichten nicht nur mit dem Verbot der Einsatztätigkeit beim Lizenznehmer, sondern auch mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.
Der Lizenznehmer erklärt, alle von ROTAIR Software erhaltenen Unterlagen und Tools nur für den vereinbarten Zweck zu benutzen und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.